Planen und Bauen
Woltersdorf an der Schleuse, südöstlich von Berlin, ist ein wunderbarer Wohnort mit einer unverwechselbaren landschaftlichen Umgebung. Die Abbruchkante der Barnimplatte zum Berliner Urstromtal durchzieht unseren Ort und sorgt für in Brandenburg untypische Höhenunterschiede, Gefällestrecken und Steigungen. Ob als Besucher oder Anwohner - lassen Sie sich von der Schönheit unseres Ortes verzaubern!
Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Woltersdorf
Lärmaktionsplanung Stufe 4
Gemäß Paragraph 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz sind durch die Kommunen bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Gemeinde Woltersdorf hat eine aufwandsoptimierte formulargebundene Lärmaktionsplanung durchgeführt. Die Ergebnisse sind nachfolgend einsehbar.
Abschlussbericht Lärmkartierung 2022
Lärmkartierung 2022 Woltersdorf
Bericht zu den Lärmkarten 2022 Woltersdorf
Bauleitplanung
B-Pläne und städtebauliche Verträge der Gemeinde Woltersdorf
Bebauungsplan „Stolper Weg“
Die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB des geänderten und ergänzten Entwurfs zum Bebauungsplan „Stolper Weg“ erfolgt erneut in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis zum 28. Juni 2024 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Woltersdorf.
Die Auslegungsfrist wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch aufgrund der Wiederholung der öffentlichen Auslage auf vier Wochen verkürzt.
Während der Auslegungsfrist kann gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Jedermann Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen des Entwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgeben.
Nachfolgend finden Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen zum Planverfahren.
Entwurf und Abwägung zum Entwurf
Gutachten und umweltbezogene Informationen
Ergänzungssatzung "Rüdersdorfer Straße 72, 73a und 73"
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Ergänzungssatzung „Rüdersdorfer Straße 72, 73a und 73“ erfolgt in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis zum 12. Juli 2024 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Woltersdorf.
Während der Auslegungsfrist kann Jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgeben.
Nachfolgend finden Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen zum Planverfahren.
Biotopkartierung und Potentialabschätzung Artenschutz
Aktuelles
BV L 30 Ersatzneubau der Brücke über den Stolpkanal
Der LS Brandenburg informiert - Pressemitteilung vom 10.01.2022
Ab Montag, 17.01.2022, wird die Brücke am Stolpkanal im Zuge der Landesstraße L 30 in Rüdersdorf voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2024 gesperrt. Die Überfahrt für Fahrzeuge ist dann nicht mehr möglich.
Alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, können die Brücke weiterhin solange nutzen, bis die Behelfsbrücke für den Rad- und Fußverkehr errichtet ist. Das wird im April 2022 der Fall sein. Anschließend beginnen Abriss und Neubau der Brücke.
Der grundhafte Ausbau der L 30 auf beiden Seiten der Brücke beginnt voraussichtlich im Sommer dieses Jahres. Bei der Herstellung der Zufahrten und Gehwege können die Grundstücke zeitweilig nur eingeschränkt erreicht werden.
Informationen zu den aktuell bestehenden Baustellen im Land finden Sie kurzgefasst im Baustelleninformationssystem des Landesbetriebes unter: Baustelleninformationssystem | Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
Tel.: 03342-249 1098 oder 0171-566 31 28
E-Mail:
Website: https://www.ls.brandenburg.de
Die ausführende Firma informiert - Anwohnerinformation von KEMNA-Bau
Wir als Unternehmen KEMNA Bau Ost GmbH & Co.KG sind durch den LS Brandenburg damit beauftragt, im Zuge des Ersatzneubaus der Brücke über den Stolpkanal Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
KEMNA BAU Ost GmbH
Herr J. Wiemer
Tel.: 0171-9965330
E-Mail:
Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg
Mitteilung im Auftrag des Amtes für Statistik
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer
den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post). Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.
Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:
www.statistik-bw.de/baut/html/
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Lärmaktionsplan