Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Reisepass
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Passverwaltungsvorschrift
Notwendige Unterlagen
Generell gilt für die Beantragung von Personaldokumenten immer persönliches Erscheinen.
- biometrisches Lichtbild
- Reisepass soweit vorhanden sonst Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Minderjährige müssen zusammen mit einem Sorgeberechtigten erscheinen. Sollte es zudem einen weiteren Sorgeberechtigten geben, so ist von diesem eine Einverständniserklärung mitzubringen (Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten unter dem untenstehenden Link).
Fristen
Gültigkeit des Reisepasses:
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Die Bearbeitungszeit für Reisepässe beträgt derzeit 7-8 Wochen.
Gebühren
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 €
Reisepass mit 48 Seiten zzgl. 22,00 €
Expressreisepass zzgl. 32,00 €
Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 €
Die auf der BMI-Internetseite veröffentlichte Gebühreninformation zu Reisepässen wird Mitte Dezember 2023 aktualisiert sowie um Informationen zu Gebührensätzen von Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln ergänzt.
Ansprechpartner
Meldestelle
(03362) 5869-32/42
(03362) 5869-75