Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Anerkennung der Vaterschaft bedarf der öffentlichen Beurkundung. Die Anerkennung ist schon vor der Geburt zulässig. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung auch in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.
Rechtsgrundlagen
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Personenstandsgesetz (PStG)
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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Gebühren
Für die Beurkundung einer Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft werden Gebühren in Höhe von 30,00 Euro erhoben.
Ansprechpartner
Frau Engel
C 101
(03362) 5869-17
(03362) 5869-76