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Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Reisepass


Rechtsgrundlagen

Passgesetz

Passverwaltungsvorschrift

 


Notwendige Unterlagen

Generell gilt für die Beantragung von Personaldokumenten immer persönliches Erscheinen.

- biometrisches Lichtbild

- Reisepass soweit vorhanden sonst Personalausweis

- Geburtsurkunde

- Minderjährige müssen zusammen mit einem Sorgeberechtigten erscheinen. Sollte es zudem einen weiteren Sorgeberechtigten geben, so ist von diesem eine Einverständniserklärung mitzubringen (Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten unter dem untenstehenden Link).

 


Fristen

Gültigkeit des Reisepasses:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre 

Die Bearbeitungszeit für Reisepässe beträgt derzeit 7-8 Wochen.


Gebühren

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 € 

  • Reisepass mit 48 Seiten zzgl. 22,00 € 

  • Expressreisepass zzgl. 32,00 € 

  • Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 €

Die auf der BMI-Internetseite veröffentlichte Gebühreninformation zu Reisepässen wird Mitte Dezember 2023 aktualisiert sowie um Informationen zu Gebührensätzen von Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln ergänzt.


Ansprechpartner

Meldestelle
Telefon (03362) 5869-32/42
Telefax (03362) 5869-75


Formulare

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