Hauptamt
Versicherungsstelle
Beschreibung
Versicherungen/Schadensfälle (Haftpflichtversicherung)
Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen, die gegen die Gemeinde Woltersdorf erhoben werden
Sollte Ihnen ein Schaden (Personen-, Sach-, oder Vermögensschaden) entstanden sein, der auf ein Verschulden der Gemeinde Woltersdorf zurückzuführen ist, so können Sie diesen Schadensfall melden. Dies erfolgt in der Regel formlos mit kurzer Beschreibung des Schadenshergangs.
Zur besseren Dokumentation sollten Bilder von beschädigten Gegenständen bzw. vom Schadensort beigefügt werden. Bei Personenschäden werden darüber hinaus ggf. Unterlagen des behandelnden Arztes benötigt.
Da jeder Schadensfall individuell zu bewerten ist (und ggf. noch Kostenvoranschläge oder weitere Unterlagen nötig sind), empfiehlt sich die persönliche Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wolff.
Die Entscheidung, ob ein Haftpflichtschaden vorliegt und eine Regulierung erfolgt, trifft die Haftpflichtversicherung der Gemeinde Woltersdorf. Bitte haben Sie Verständnis, dass daher im Vorfeld keine Zusagen über eine mögliche Regulierung des Schadens durch die Gemeinde Woltersdorf erfolgen kann.
Ansprechpartner
Herr Maletzki
A 108
(03362) 5869-15