Bau-/Planungsamt
Abwasserbeseitigung
Kurzinformationen
Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der brandenburgischen Gewässer, der Siedlungshygiene und Gesundheit der Bevölkerung. Als grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmt auch die Abwasserbeseitigung die Lebensqualität in allen Regionen des Landes.
Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen, Verrieseln von Abwasser sowie die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden nicht separierten Klärschlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Schmutzwassers.
Beschreibung
Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende und gesammelte Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gilt auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen und Futtermitteln austretende Flüssigkeit.
Ausgenommen sind jedoch die im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Nutzungen anfallenden Stoffe - insbesondere tierische Ausscheidungen, Gülle und Jauche -, die dazu bestimmt sind, unmittelbar oder mittelbar Nutzpflanzen zugeführt zu werden, um ihr Wachstum zu fördern, ihre Ertragskraft zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern, indem sie auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht werden.
Nicht zu den ausgenommenen Stoffen zählen jedoch menschliche Ausscheidungen.
Rechtsgrundlagen
§§ 5, 14 und 15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung - GO)
§§ 1, 2, 4, 6 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
(Entwässerungssatzung der Gemeinde)
Gebühren
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Ansprechpartner
Frau Hoffmann
A 206
(03362) 5869-62