Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Der Antragsteller muss in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht, gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
Gebühren
Die Gebühr beträgt 5,00 EUR:
Für Meldebescheinigungen mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte) beträgt die Gebühr 13,00 EUR.
Ansprechpartner
Meldestelle
(03362) 5869-32/42
(03362) 5869-75