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Laubsackausgabe und Straßenlaubentsorgung 2024 in Woltersdorf
Woltersdorf, den 04. 09. 2024Straßenanlieger in Woltersdorf sind entsprechend der kommunalen Straßenreinigungssatzung auf öffentlichen Verkehrsflächen vor ihrem Grundstück reinigungspflichtig (§ 2 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung Woltersdorf).
Die Gemeinde Woltersdorf unterstützt die Grundstückbesitzer mit der Abholung des gesammelten Straßenlaubs. Hierfür werden in der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 24. September bis zum 19. Dezember 2024 Laubsäcke mit speziellem Aufdruck ausgegeben. Die Laubsäcke haben eine Größe von 120 Liter. Der Kostenbeitrag beträgt 1,00 Euro je ausgegebenem Sack.
Sie erhalten die Säcke in der Einwohnermeldestelle und im Bau-/Planungsamt zu folgenden Zeiten:
Dienstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
jeden ersten Dienstag im Monat bis 19:00 Uhr
Mittwoch, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag, 09:00 Uhr bis 12: 00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Organisatorisches, Hinweise und Regeln
Es gilt zu beachten, dass die Laubsäcke ausschließlich mit Straßenlaub bis zu einem Gewicht von maximal 20 kg befüllt werden dürfen. Säcke, die Gartenlaub oder andere Grünabfälle enthalten bzw. schwerer als 20 kg wiegen, können nicht abgeholt werden.
Die Säcke werden am Straßenrand vor Ihrem Grundstück eingesammelt.
Die Abholung der Straßenlaubsäcke erfolgt im Rhythmus von zwei Wochen.
Die Abholung beginnt in der 42. Kalenderwoche (14.10.2024) und endet mit der 52. KW (27.12.2024).
Die Laubsackabholung wird innerhalb der folgenden Wochen durchgeführt: 42. KW, 44. KW, 46. KW, 48. KW, 50. KW, 52. KW
Bitte stellen Sie die Laubsäcke in der entsprechenden Kalenderwoche montags bis 07:00 Uhr am Straßenrand bereit.
Die mit Straßenlaub befüllten Säcke müssen verschlossen sein und dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen.
Loses oder nur zusammengeharktes Laub kann nicht entsorgt werden.
Laub und andere Gartenabfälle von privaten Grundstücken werden weder abgeholt, noch anderweitig von der Gemeinde Woltersdorf entsorgt.
Die Entsorgung von privaten Grünabfällen kann bei der KWU Entsorgung – z.B. beim nahegelegenen Wertstoffhof in Erkner, Julius-Rütgers-Straße 22 – vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie: Das Verbringen privater Gartenabfälle auf die öffentlichen Straßen zum Zweck der Entsorgung ist nicht gestattet. Ebenso ist das gut gemeinte Verbringen von Gartenabfällen auf unbefestigte Fahrbahnen, um ggf. Unebenheiten „auszubessern“, nicht zulässig, da sich organische Abfälle aus Laub schnell in modrigen Schlamm verwandeln können.
Das Einbringen von Laub in die Sickermulden ist verboten. Die Sickermulden sind wassertechnische Anlagen, deren Funktionsweise durch Laubeintrag gefährdet wird. Die Niederschläge können folglich nicht mehr durch die Mulden aufgenommen werden. Dies kann zu Überschwemmungen von Grundstücken führen.