Straßenreinigung

Woltersdorf, 31.01.2013

 

Die Gemeindeverwaltung untersucht derzeit im Auftrag der Gemeindevertretung Modelle, die Straßenreinigung ganz oder teilweise in Regie und Verantwortung der Gemeinde durchzuführen. Diese Modelle variieren im sachlichen Leistungsumfang (mit /ohne Winterdienst) und in der örtlichen Ausdehnung (Hauptstraßen, befestigte Straßen, ...).  Grundsätzlich ist durch das Brandenburgische Straßengesetz die Gemeinde zur Straßenreinigung verpflichtet, kann diese Pflicht aber auf die Anlieger übertragen. Führt die Gemeinde die Straßenreinigung selbst durch, ist sie gehalten, für diese (Dienst-)Leistung Straßenreinigungsgebühren zu erheben.

 

Mit einer einheitlichen, flächigen Planung und Vergabe der Reinigungsleistungen sollte

- die Effizienz der Leistungen steigen,

- deshalb Kosten gesenkt und

- Konflikte aus der bisherigen, kleinteiligen Abwicklung (wer fährt über wessen Gehweg) minimiert werden.

 

Im Rahmen dieser Befragung soll in den kommenden Wochen die Interessenlage der Anlieger ermittelt werden. Die Erkenntnisse dieser Befragung – die keine Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – wird in die weiteren Überlegungen einbezogen und voraussichtlich im Mai dem Bauausschuss für die Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verfügung gestellt.

 

Bitte wählen Sie aus den nachfolgenden Abfragen die für Sie zutreffenden Angaben aus: 

 
 
 
Welche Größe hat Ihr Grundstück?
 
 
 
 
Bitte wählen Sie den Straßentyp aus, dem die Situation vor Ihrem Grundstück am ehesten entspricht.
 
 
 
 
Aus wie vielen Personen besteht Ihr Haushalt?
 
 
 
 
Sind Sie berufstätig?
 
 
 
 
Kommen Sie als GrundstückseigentümerIn Ihrer Straßenreinigungspflicht selbständig nach, oder haben Sie einen Dienstleister damit beauftragt?
 
 
 
 
Was ist Ihnen die Erfüllung Ihrer Straßenreinigungspflicht durch einen beauftragten Dienstleister wert (Gesamtkosten pro Jahr)?
 

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