Vollstreckung

Beschreibung

 

Seit dem 1. September 2013 gilt in Brandenburg ein neues Verwaltungsvollstreckungsgesetz und damit einhergehend eine veränderte Kostenordnung. Mit diesem Gesetz hat das Land die Grundlagen nach 22 Jahren neu geregelt.

Künftig werden säumige Zahler verstärkt zur Kasse gebeten. Für verspätete Zahlungen, z.B. Steuern, Gebühren, Bußgelder fallen deutlich höhere Mahn- und Vollstreckungsgebühren an.

Die Mahngebühren sind gestaffelt und betragen grundsätzlich 1 % des Mahnbetrages, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 100 Euro.

Die Gebühr bei einer Pfändung beträgt 10,50 Euro (bei Hauptforderungen bis 500,00 Euro) bzw. 21,00 Euro (bei Hauptforderungen von über 500,00 Euro bis 1.000,00 Euro) und steigen bei höheren Forderungen weiter an. Zusätzlich wird bei einer Pfändung eine neue Gebühr, die Grundgebühr von mindestens 31,00 € fällig.

 

Um die zusätzlichen Kosten zu vermeiden, sollten Zahlungspflichtige also in Zukunft für eine fristgemäße Begleichung fälliger Beträge sorgen, beispielsweise mit der Erteilung von Lastschrifteinzugsermächtigungen oder der Einrichtung von Daueraufträgen.

 

Die Gemeindekasse

 

Ansprechpartner

Kämmerei
Frau Andratschke
A 004
Telefon (03362) 5869-21