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Eheschließung

Kurzinformationen

Anmeldung Eheschließung

Die Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. In dem zuständigen Standesamt werden die Ehevoraussetzungen geprüft und anschließend die Anmeldeunterlagen erstellt. Welche Unterlagen Sie für die Prüfung der Ehevoraussetzungen vorlegen müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Wohnsitzstandesamt.

 

Für Anmeldungen von Eheschließenden, welche in Woltersdorf wohnhaft sind, sollen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Hinweise weiterhelfen. Diese beziehen sich allerdings nur auf deutsches Recht (beide Eheschließende sind deutsche Staatsangehörige). Besitzt mind. ein Eheschließender eine ausländische Staatsangehörigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt. Weiterhin bitten wir Sie, sich im Standesamt telefonisch oder per E-Mail zu melden, um die einzureichenden Unterlagen nochmals abzustimmen.

 

Durchführung einer Eheschließung:

Eine Eheschließung kann vor jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung der Ehevoraussetzungen dem Standesamt, das die Eheschließung durchführt, mit.

Standesamtliche Trauungen finden im Standesamt Woltersdorf nur im Rathaus statt. Der moderne Trauungssaal mit Balkon garantiert Ihnen einen festlichen und romantischen Rahmen. Der ansprechende Rathausvorplatz garantiert Ihnen schöne Fotoaufnahmen von Ihrer Traumhochzeit.

Nähere Informationen erhalten Sie in einem ausführlichen Gespräch mit Ihrer Standesbeamtin nach Terminvereinbarung.

Termine zur Trauung erfragen Sie bitte direkt bei Frau Engel telefonisch, per E-Mail oder über den untenstehenden Link an.

Termine für ein ausführliches Informationsgespräch zur Durchführung Ihrer Trauung wird direkt mit Ihrer Standesbeamtin, welche Sie bei der Trauung begleitet, vereinbart. Sie werden durch Ihre Standesbeamtin kontaktiert.  

Beschreibung

Standesamt

Rathaus

 

Standesamtliche Trauungen finden im Standesamt Woltersdorf nur im Rathaus statt. Der moderne Trauungssaal mit Balkon garantiert Ihnen einen festlichen und romantischen Rahmen. Dieser Saal ist für kleine, aber auch besonders für größere Hochzeitsgesellschaften geeignet. Der ansprechende Rathausvorplatz garantiert Ihnen schöne Fotoaufnahmen von Ihrer Traumhochzeit. 

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Notwendige Unterlagen

Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung

 

Identitätsnachweis:

Personalausweis oder Reisepass

Wohnsitznachweis:

Erweiterte Meldebescheinigung, wenn jemand nicht in Woltersdorf gemeldet ist oder wenn Woltersdorfer Bürger/-innen nicht in Woltersdorf heiraten möchten.

Ansonsten fertigt das Standesamt selbstständig einen Wohnsitznachweis für die Anmeldung der Eheschließung an.

Nachweis über die Geburt u. Abstammung:     

Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich beim jeweiligen Geburtsstandesamt Ihres Geburtsortes. Bitte beachten Sie, dass Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden nicht ausreichend sind, weil ggf. nachträgliche

personenstandrechtliche Beziehungen oder Namensänderungen dadurch nicht nachweisbar sind (z.B. Adoptionen, Namensänderungen des Vor- oder Familiennamens).

Familienstand:

ledig (noch nie verheiratet oder in einer eingetragen Lebenspartnerschaft gewesen):

erweiterte Meldebescheinigung bzw. Selbstauskunft des Standesamtes in Verbindung mit dem o. g. Geburtennachweis

geschieden:

die letzte Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss nachgewiesen werden durch: Ehe-, oder Lebenspartnerschaftsurkunde und dem dazugehörigen rechtskräftigen Scheidungsurteil/-beschluss vom jeweiligen Amtsgericht der damaligen Scheidung oder, wenn Sie die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde nicht mehr besitzen, eine beglaubigte Ablichtung aus dem Heiratsbuch oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister jeweils mit Angaben zur Scheidung 

verwitwet:

die letzte Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss nachgewiesen werden durch: Ehe-, oder Lebenspartnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners- oder Lebenspartners oder, wenn Sie die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde nicht mehr besitzen, eine beglaubigte Ablichtung aus dem Heiratsbuch oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/- oder Lebenspartnerschaftsregister jeweils mit Angaben zur Auflösung der Ehe-, oder Lebenspartnerschaft, die o. g. Sterbeurkunde ist zusätzlich mit einzureichen

gemeinsame Kinder:

Geburtsurkunde, ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

Kosten

Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung (Prüfung der Ehevoraussetzungen):  

Wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 51,00 Euro. Wenn auch ausländisches Recht, auf Grund einer ausländischen Staatsangehörigkeit eines Verlobten zu beachten ist zusätzlich 30,00 Euro/ausländisches Recht.

 

Vornahme einer Eheschließung

Während der allgemeinen Öffnungszeiten im Trauzimmer des Rathauses: 45,00 Euro

Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (Samstags) im Trauzimmer des Rathauses: 100,00 Euro

Weiterführendes

Voranmeldung Eheschließung: Zum Nachweis Ihrer Identität und Antragsberechtigung fügen Sie bitte Ihren Personalausweis/Reisepass und Ihre Geburtsurkunde dem Antrag anbei oder versenden Sie diese separat an das Standesamt unter: https://woltersdorf-schleuse.ftapi.com/submit/standesamt_gemeinde_woltersdorf_de

Ansprechpartner

Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Frau Engel
C 101
Telefon (03362) 5869-17
Telefax (03362) 5869-76