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Schiedsstellen
Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.
Kontaktdaten der Schiedsstelle der Gemeinde Woltersdorf
Schiedsperson: Herr Kopp
Stellvertretende Schiedsperson: Herr Haake
Postanschrift:
Gemeinde Woltersdorf
Schiedsstelle
R.-Breitscheid-Str. 23
15569 Woltersdorf
Ansprechpartnerin: Frau Totel
Telefon: 03362/5869-11
E-Mail:
Bitte beachten Sie:
Der Kontakt zur Schiedsperson wird über die Gemeinde Woltersdorf vermittelt.
Die Schiedsperson wird sich dann umgehend mit Ihnen zur Klärung des konkreten Anliegens in Verbindung setzen.
Schiedsverhandlungen und nach Bedarf Sprechstunden der Schiedsstelle finden im Sitzungszimmer der Gemeinde Woltersdorf, R.-Breitscheid-Str. 23 in 15569 Woltersdorf statt.
Zuständigkeiten der Schiedsstelle
Die örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Antragsgegners/der Antragsgegnerin und umfasst folgende Bereiche:
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht
Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind
Strafsachen
Hausfriedensbruch
Beleidigung
Körperverletzung
Bedrohung
Sachbeschädigung
Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen
Weitere allgemeine Informationen zur Schiedsstelle finden Sie auch unter: www.schiedsamt.de
Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG)
Verwaltungsvorschriften
Für die Verfahrensgebühr, Schreib- und Portoauslagen ist bei der Antragstellung eine Vorauszahlung von 50,00 € zu leisten. Über die tatsächliche Gebühr wird nach Abschluss der Verhandlung eine Kostenrechnung erstellt.
A 103
(03362) 5869-11
(03362) 5869-49