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ehrenamtlicher Richter

Beschreibung

Schöffinnen und Schöffen

Die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Strafrechtspflege ist ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden.
Die Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt ehrenamtlich mit gleichem Recht und gleicher Verantwortung aus wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Ihre Mitwirkung ist deshalb so gefragt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr Gemeinsinn und ihr Gerechtigkeitsempfinden in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden sollen.

 

Weitere allgemeine Informationen finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de

Ansprechpartner

Hauptamt
Herr Maletzki
A 108
Telefon (03362) 5869-15