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Hausnummernvergabe, beantragen
Kurzinformationen
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Bauamt eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein Grund besteht.
Gründe sind insbesondere
- Grundstücksteilungen
- Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
- Veränderungen in der Erschließung
- Veränderungen des Haupteingangs
Hausnummern müssen beleuchtet und von der Straße gut erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
Ansprechpartner
Bau-/Planungsamt
Herr Löwe
A 007
(03362) 5869-63
A 007
(03362) 5869-63