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Baugenehmigung, Garagen und überdachte Stellplätze

Rechtsgrundlagen

§ 64-73 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Notwendige Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind noch folgende Unterlagen mit einzureichen:

  • Bauzeichnungen

  • Baubeschreibung

  • amtlicher Lageplan

vgl. § 3 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)

Fristen

Nach Eingang der Stellungnahmen wird der unteren Bauaufsichtsbehörde in § 69 Absatz 6 BbgBO eine gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Monat eingeräumt, so dass das Baugenehmigungsverfahren in der Regel nach vier Monaten abgeschlossen ist.

Kosten

1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€

Gemäß Tarifstelle 1.1-1.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

Die Gebühr kann teilweise als Vorschuss erhoben werden.

§ 16 Gebührengesetz Brandenburg

Ansprechpartner

Bau-/Planungsamt
Herr Gieseler
Telefon (03362) 5869-66