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Baugenehmigung, Garagen und überdachte Stellplätze
Rechtsgrundlagen
§ 64-73 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Notwendige Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind noch folgende Unterlagen mit einzureichen:
Bauzeichnungen
Baubeschreibung
amtlicher Lageplan
vgl. § 3 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)
Fristen
Nach Eingang der Stellungnahmen wird der unteren Bauaufsichtsbehörde in § 69 Absatz 6 BbgBO eine gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Monat eingeräumt, so dass das Baugenehmigungsverfahren in der Regel nach vier Monaten abgeschlossen ist.
Kosten
1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
Gemäß Tarifstelle 1.1-1.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Die Gebühr kann teilweise als Vorschuss erhoben werden.
§ 16 Gebührengesetz Brandenburg
Ansprechpartner
Bau-/Planungsamt
Herr Gieseler
(03362) 5869-66
(03362) 5869-66