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Lebenspartnerschaft
Für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Lebenspartner/innen seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.
Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen. Treffen die Lebenspartner keine Bestimmung, so behält jeder den von ihm zur Zeit der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen ohne zeitliche Begrenzung nachgeholt werden.
Ein Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist, kann durch Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Besteht der Name eines Lebenspartners aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Sind Beide ledig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung
- aktuelle Abschirft aus dem Geburtenbuch
- ein/e Lebenspartner/in ist geschieden oder verwitwet
- ein/e Lebenspartner/in besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Lebenspartner/innen ist adoptiert
- ein/er Lebenspartner/in ist im Ausland geschieden
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Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 41,00 Euro
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Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich: 25,00 Euro
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Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft:in den Amtsräumen: während der allgemeinen Öffnungszeiten: 30,00 €außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 60,00 €außerhalb der Amtsräume:während der allgemeinen Öffnungszeiten: 90,00 €außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 120,00 €
C 101
(03362) 5869-17
(03362) 5869-76