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Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Der Antragsteller muss in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht, gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
Kosten
Die Gebühr beträgt 5,00 EUR:
Für Meldebescheinigungen mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte) beträgt die Gebühr 13,00 EUR.
Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Meldestelle
(03362) 5869-32/42
(03362) 5869-75
(03362) 5869-32/42
(03362) 5869-75