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Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Kinderreisepass


Kurzinformationen

Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Aktuelle Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

BMI - Reisepass für Kinder - Reisepass für Kinder (bund.de)


Beschreibung

BMI - Reisepass für Kinder - Reisepass für Kinder (bund.de)


Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)


Notwendige Unterlagen

BMI - Reisepass für Kinder - Reisepass für Kinder (bund.de)


Gebühren

BMI - Reisepass für Kinder - Reisepass für Kinder (bund.de)


Ansprechpartner

Meldestelle
Telefon (03362) 5869-32/42
Telefax (03362) 5869-75


Formulare

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